Leider startet das Wochenende mit einer sehr unerfreulichen, wenn auch erwarteten Meldung: Der Schutz von Bankkunden wurde durch den Wegfall von § 30a der Abgabenordnung (AO) am 26.06.2017 durch den Bundestag vollständig aufgehoben. Dies geschah gänzlich ohne die Präsenz der großen Leitmedien, um die hierdurch entstehende Aufruhr möglichst gering zu halten. Durch den Wegfall des Bankgeheimnisses wurde ein weiterer entscheidender Schritt in Richtung Überwachungsstaat umgesetzt. Somit sind Kryptowährungen das letzte Zahlungsmittel, welches nicht der Kontrolle und Durchleuchtung durch den Staat unterliegt.
Die Änderungen am Rechtstext können hier auf buzer.de nachvollzogen werden.